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Regionalverband der Gartenfreundekv transparent
Meiningen – Schmalkalden e.V.

Feuer im Garten

Lagerfeuer oder doch nur Feuerschale?

Feuer im Garten erlaubt?

Ob ein Feuer im Garten erlaubt ist, lässt sich nicht in einem Satz beantworten. Dazu muss man genauer werden: Welche Feuerart ist gemeint? Wollen Sie grillen, ein Lagerfeuer entfachen oder eine Feuerschale nutzen?

Fangen wir mit der Lieblingsbeschäftigung der Deutschen an, dem Grillen. Grill-Feuer im Garten ist erlaubt, solange sie den notwendigen Abstand zu brennbaren Materialien sowie den Nachbarn halten und es nicht täglich tun.

Wer ein offenes Feuer von über einen Meter Größe entfacht und sich auf die Brenntage beruft, ist auf dem Holzweg:

Die Brenntage sind deutschlandweit generell abgeschafft

Bei Lagerfeuern muss generell die Zustimmung der jeweiligen Gemeinde eingeholt werden.

Anders sieht es bei der Nutzung von Feuerschalen aus: Das Betreiben einer Feuerschale im Garten ist erlaubt. Allerdings darf der Feuerdurchmesser nicht größer als ein Meter sein. Ist das Feuer kleiner, handelt es sich um ein nicht genehmigungspflichtiges Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer.

Behalten Sie aber die Rechte Ihres Nachbarn im Blick.

Wollen Sie Ihre Schale in einer Kleingartenanlage aufstellen, ist zwingend die Vereinssatzung bzw. die Gartenordnung zu beachten.

Der Vorstand hat das Recht die Größe der Feuerschale festzulegen.

Denken Sie daran: Feuer ist schön für den, der es entfacht - alle anderen brauchen viel Rücksichtnahme. Ähnliches verhält es sich mit Feuerkörben.

Feuerschalen-Gesetze

In Deutschland machen nicht nur 16 Bundesländer ihre eigenen Gesetze - auch von Gemeinde zu Gemeinde weichen Rechtsprechungen voneinander ab. Zum Thema Feuerstelle und allen Fragen über das Verbrennen von Gartenmaterial sollten Sie sich also an Ihre Gemeinde wenden.

Die zuständigen Sachbearbeiter können Ihnen gute Sicherheits- und Verhaltenshinweise geben. Ein übergreifendes Gesetz ist das BImSchG. Es schreibt genau vor, welche Arten von Holz und Pflanzenmaterialien Sie verbrennen dürfen. Außerdem müssen Sie die Witterung berücksichtigen. Nach langer Trockenheit und bei Waldbrandgefahr ist offenes Feuer jeglicher Art (auch Feuerschalen) untersagt. Hierzu kann Ihnen die Gemeinde Auskunft geben.

Was zählt als Lagerfeuer?

Ein Lagerfeuer ist ein offenes Feuer, das nicht von einem schützenden Behälter (Schale oder Feuerkorb) umschlossen ist. Wie bereits erwähnt, ist diese Art des Feuers generell genehmigungspflichtig, wenn es größer als einen Meter sein soll. Je nach Bundesland oder Kommune unterschieden sich die Gesetzmäßigkeiten, aber in einem sind sich alle einig: Das Brennmaterial darf nur aus naturbelassenem, trockenem Holz bestehen Bei erhöhter Waldbrandgefahr ist auf offenes Feuer zu verzichten. Außerdem sollten zum Nachbargrundstück mindestens 10 Meter Abstand gehalten werden, damit es nicht zur Rauch- und Geruchsbelästigung kommt.

 

Anschrift: Leipziger Str. 71, 98617 Meiningen Telefon: 03693 820 995 Fax: 03693 466 910 info@regionalverband-gartenfreunde-mgn-sm.de Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
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