Verband transparent
 
 
Regionalverband der Gartenfreundekv transparent
Meiningen - Schmalkalden e.V.    

Badebecken im Kleingarten

Große Badebecken sind gesetzlich nicht zulässig, Vorhandene Badebecken müssen entfernt werden

Begründung:  (Rechtsanwalt des LV Herr Merkel)

Diesem Thema muß voran gestellt werden, dass das Aufstellen von Badebecken im Kleingarten nur nach den Bedingungen der Gartenordnung, des Pachtvertrages und mit Genehmigung des Vorstandes möglich ist.

Aus den gesetzlichen Grundlagen ist eindeutig abzuleiten, dass nur transportable  Planschbecken bzw. aufblasbare Becken  mit einem max. Fassungsvermögen von 3 m³ und einer Füllhöhe von 50 cm sowie Oberkante des Beckens von max. 60 cm im Kleingarten verwandt werden dürfen. Das Wasser darf nicht künstlich mit chemischen Mittel rein gehalten werden, so dass es nach jedem Gebrauch entleert werden kann bzw. muß.

Hierzu wird Bezug genommen auf die Entscheidung des Amtsgerichts Schwedt (Az.: 3C 520/95) und des Urteil des BVG vom 17.12.1976 / NJW 1977/, 2090.

Diese Entscheidung ist aktuell und Grundlage der Arbeit der Vereinsvorstände.

Diese Entscheidung des BVerwG zur Frage

     ... ist ein Becken mit einem Fassungsvermögen von ca. 4000 bis 9000 Liter

        (4 m³ - 9 m³) zulässig?

Die Rechtssprechung sagt hierzu eindeutig  „Nein“.

Im Urteil des BVerwGericht heißt es dazu:

Die monolithischen bzw. aufgestellten Becken gehen in ihren Ausmaßen weit über das normale und im Kleingarten übliche Maß hinaus und ist daher zu entfernen.  Begründung:

  • Badebecken können nur mittels chemischer Mittel dauerhaft oder länger betrieben werden. Die Wassermenge ( größer 3 m³) kann nicht nach jedem Gebrauch entleert werden. Eine oder mehrere Entleerungen sind stark Boden- und umweltbelastend.
  • Ein Wasserbecken mit einem Inhalt von 4000 Litern - 9000 Litern und einer beanspruchenden Fläche von ca. 10 m² widerspricht der kleingärtnerischen Nutzung, da diese von den Dimensionen her wesentlich eingeschränkt wird. Es verstößt gleichzeitig gegen die Bauvorschriften, da das Wasserbecken kraft seiner Schwere (hier ca. 4 t – 9 t) fest auf dem Grund und Boden ruht und somit als bauliche Anlage ergo als Zweitgebäude) einzustufen ist.

 

 

Anschrift: Leipziger Str. 71, 98617 Meiningen Telefon: 03693 820 995 Fax: 03693 466 910 info@regionalverband-gartenfreunde-mgn-sm.de Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.