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Regionalverband der Gartenfreundekv transparent
Meiningen – Schmalkalden e.V.

Spielplätze in Kleingartenanlagen

In Städten und Gemeinden sind Spielplätze für Kinder ein gewohntes Bild.

Aber auch in Kleingartenanlagen sind sie zu finden. Meist sind sie mit Sandkästen, Schaukeln, Rutschen und Wippen ausgestattet,

Bei der Gestaltung von Spielplätzen tragen die Betreiber eine große Verantwortung. Hierbei sind zwingend geltende Vorschriften einzuhalten.

Rechtliche Grundlagen -  Bauliche Richtlinien für Spielplätze

Öffentliche Spielplätze sind alle frei zugänglichen Spielplätze von Kommunen und Wohngebäuden, die keine Einfamilienhäuser sind. Dazu gehören auch Kleingartenanlagen welche ebenso öffentliche Bereiche darstellen.

Geltende Vorschriften zum Bau und der Unterhaltung von Spielplätzen sind vor allem verschiedene EU-Normen, denen seit 1998 jeder Spielplatz genügen muss – Richtlinien finden sich aber beispielsweise auch in der Spielplatzverordnung der Gemeinde-Unfall-Versicherung. Für Spielplätze maßgebend ist beispielsweise die EN 1176-7-2008 , DIN EN 1177  bzw. DIN EN 71.

Auf Kinderspielplätzen passieren immer wieder Unfälle auf Grund defekter Spielgeräte, meistens hervor gerufen durch mangelhafte Wartung. Es liegt in der Verantwortung des Spielplatzbetreibers, dass die Spielgeräte den Anforderungen den genannten europäischen Normen entsprechen und dass diese in den geforderten regelmäßigen Inspektionen und Wartungen nachweispflichtig überprüft werden.

Öffentliche Spielplätze sollten laut Vorschriften durch den Spielplatzbetreiber täglich einer Sichtkontrolle unterzogen werden. Die operative Prüfung auf Stabilität und Funktion erfolgt in der Regel alle drei Monate durch „Befähigte Personen“  (Sachkundige).

Spielplätze sind generell im Rahmen einer Hauptinspektion zusätzlich jährlich durch einen qualifizierten Spielplatzprüfer (TÜV) zu überprüfen.

 

Grundsätzlich gilt: Sowohl die sachgemäße Aufstellung der Spielgeräte als auch deren Instandhaltung und Wartung liegen laut Kinderspielplatzverordnung in der Verantwortung des Spielplatzbetreibers, in unserem Fall in Verantwortung des Kleingartenvereins.

Einfriedung und Spielgeräte

Um den Kindern bewusst zu machen, dass sie den Spielplatz verlassen, ist dieser einzufrieden. Eine solche Einfriedung kann zum Beispiel in Form eines Zauns bestehen, aber auch eine dichte Hecke wäre zulässig.

Sind Bereiche für Ballsportarten wie Fußball oder Basketball vorhanden, müssen diese zu angrenzenden Grundstücken und Straßen mit Schutzgittern ausgestattet sein.

Zudem unterliegen öffentliche Spielplätze laut DIN-Vorschriften bestimmten Regeln zur Anordnung der Spielgeräte. So muss etwa genügend Platz zwischen den Geräten liegen, um die Verletzungsgefahr zu minimieren. Verschiedene Bereiche für unterschiedliche Altersgruppen sollten voneinander getrennt werden.

Je nach Fallhöhe und Art des Spielgerätes muss zudem ein geeigneter Untergrund vorhanden sein. Dieser kann zum Beispiel aus folgenden Materialien bestehen:

  • Sand
  • Holzschnitzel
  • Mulch
  • Fallschutzmatten

Spezielle Informationen zum Verhalten beim Klettern und Spielen:

Verhaltensregeln auf Spielplätzen

Kleingartenanlagen sind öffentliche Bereiche. Öffentliche Spielplätze unterliegen auch Vorschriften bezüglich des Verhaltens – in der Regel erkennbar an Hinweisschildern, Spielplatzregeln, Spielplatzordnung  oder/und Piktogrammen.

So ist es auf dem Spielplatz nicht erlaubt, Alkohol zu trinken, Drogen zu nehmen oder Zigaretten zu rauchen. Müll sollte immer in die dafür vorgesehenen Abfallkörbe entsorgt werden.

Zudem ist häufig auch das Fahrrad- und Skateboardfahren verboten, sofern nicht ausgewiesene Flächen zur Verfügung stehen.

Fahrradhelme:

Auf Spielgeräten sollten keine Fahrradhelme getragen werden

Obwohl es zunächst widersinnig klingen mag, ist diese Art von Kopfschutz auf Spielgeräten verboten, weil dadurch die Verletzungsgefahr (für andere Kinder) ansteigt.

Hunde und andere Tiere auf dem Spielplatz verstoßen gegen die Spielplatzordnung.

 

Kinder unter drei Jahren sind durch einen Erwachsenen zu begleiten.

Ballspielen ist oftmals untersagt.

Achtung: Für öffentliche Spielplätze gelten event. Vorschriften zu Alter und Nutzungszeiten! Jugendliche über 14 Jahre dürfen den Spielplatz daher normalerweise nicht mehr benutzen, auch nicht als Treffpunkt mit Freunden. Die erlaubte Nutzungszeit bewegt sich häufig zwischen acht Uhr am Morgen und 21 Uhr am Abend, kann jedoch entsprechend festgelegt werden..

Eine Mittagsruhe existiert nicht. Laute Spielgeräte und Kinderlärm muss geduldet werden.

Verstoß gegen die Spielplatzregeln:  
Zur allgemeinen Information sollte eine Spielplatzordnung an einer geeigneten Stelle angebracht werden  (Spielplatzeingang). Außerdem sollte die Spielplatzordnung entsprechende Sicherheitshinweise enthalten.

Bußgeld

Wer gegen die Spielplatzordnung verstößt, kann durch den Spielplatzbetreiber, der Polizei oder Ordnungsamt mit einem Bußgeld belegt werden. Inwieweit öffentliche Spielplätze und ihre Vorschriften überwacht werden und in welcher Höhe Bußgelder verhängt werden, ist jedoch nicht pauschal zu beantworten. Die hier aufgeführten Bußgelder sind lediglich Richtwerte. Je nach Stadt bzw. Kommune können die tatsächlich verhängten Strafen stark variieren.
Beispiele:
    • Altersbeschränkung- Jugendliche ab 14 Jahren dürfen den Spielplatz nicht benutzen

Bei Verstößen                          Bußgeld in Höhe von 50 €uro

    • Zigaretten, Alkohol,                     Bußgeld in Höhe von 25 €uro
    • liegen lassen von Abfall / Müll    Bußgeld in Höhe von 50 €uro
    • Hunde auf dem Spielplatz           Bußgeld in Höhe von 50 €uro
Fazit:
Die Vereinsvorstände, als Betreiber von Spielplätzen, tragen für die Sicherheit der Kinder eine große Verantwortung.  Hinzu kommt die Verantwortung zur Durchsetzung und Einhaltung  der rechtlichen Vorschriften und Normen.
Unter Beachtung dessen, sollten sich die Vorstände gut beraten, ob die Kleingartenanlage einen Spielplatz betreiben möchte.

 

Anschrift: Leipziger Str. 71, 98617 Meiningen Telefon: 03693 820 995 Fax: 03693 466 910 info@regionalverband-gartenfreunde-mgn-sm.de Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
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