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Regionalverband der Gartenfreunde kv transparent

Meiningen-Schmalkalden e.V.


Die Gartenordnung

Hinweise zum Inhalt und zur Notwendigkeit einer Gartenordnung

 

Die Gartenordnung enthält Vorgaben und Bestimmungen zur Nutzung und Bewirtschaftung sowohl der Kleingartenanlage, zur Bewirtschaftung der einzelnen Kleingärten, aber auch zu den Beziehungen der Kleingärtner zum Verein, dem Zwischenpächter und auch untereinander.

Sie regelt das friedliche Miteinander,
Die Befolgung der Gartenordnung ist keine Ermessensfrage, sondern Pflicht.

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Teil 2Erläuterungen zur Rahmenkleingartenordnung

 


 

Was ist ein Kleingarten

und was ist kleingärtnerische Nutzung?

 

Vielfältiger Obst- und Gemüseanbau prägen den Kleingarten maßgeblich

Im Gegensatz zum Wochenend- und Erholungsgarten ist es gesetzliche Grundlage, dass im Kleingarten Obst, Gemüse und andere Früchte angebaut werden müssen. Es handelt sich dabei um ein- und mehrjährige Pflanzen. Der Umfang dieses Anbaus (Drittelteilung) muss die Gartenparzelle maßgeblich prägen und eine Vielfalt aufweisen.

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Teil 2Erläuterungen zur Rahmenkleingartenordnung 

 


 

Wer bewirtschaftet den Kleingarten

und was ist kleingärtnerische Nutzung?

 

Der Pächter und seine Haushaltsangehörigen bewirtschaften den Garten

Nur den Pächtern eines Gartens und den Personen, die mit diesen in einem Haushalt wohnen, ist es gestattet, den Garten zu bewirtschaften. Pächter ist, wer im Unterpachtvertrag steht und diesen auch unterzeichnet hat. Allein aus der Mitgliedschaft im Kleingartenverein leitet sich kein Recht ab, einen Garten bewirtschaften zu dürfen.

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Teil 3Erläuterungen zur Rahmenkleingartenordnung

 


 Welche Pflanzen sind im Kleingarten unzulässig?

Mit welchen Abständen werden Obstgehölze gepflanzt?

Hochwachsende Ziergehölze waren im Kleingarten schon immer verboten

Bereits seit den Anfängen von Kleingartenanlagen wurden in den Gartenordnungen für  Kleingärten ungeeignete Gehölze verboten. So heißt es beispielsweise in der Kleingartenordnung des VKSK aus den 1960er-Jahren als auch bereits in den VKSK-Nutzungsverträgen  „Das Anpflanzen von hochwachsenden Waldgehölzen,

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Teil 4Erläuterungen zur Rahmenkleingartenordnung

 


Umwelt-, Natur- und Pflanzenschutz

Pflanzenschutzgesetz

Das Pflanzenschutzgesetz ist ein Bundesgesetz, dessen Zweck es ist, Vorschriften für den Schutz von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen vor Schadorganismen und anderen nichtparasitären Beeinträchtigungen zu geben. Es enthält aber auch Festlegungen, damit Gefahren, die durch Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzmaßnahmen entstehen können,

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